VOBU-Studie «Vorgabe stoffliche Verwertung von EPS- und XPS-Dämmstoffen»

Inhaltlicher Hintergrund

Gemäss den Umweltzielen des Bundes soll der Anteil an verwendeten Sekundärrohstoffen bis 2030 massiv erhöht werden. Ein grosses Potenzial diesbezüglich besteht in der Baubranche bei Dämmstoffen aus Kunststoff. In der Schweiz werden die grösstenteils aus expandiertem Polystyrol (EPS) und extrudiertem Polystyrol (XPS) bestehenden Kunststoffdämmstoffabfälle zurzeit nicht stofflich, sondern thermisch verwertet.

Dies liegt zum einen an dem bis 2015 eingesetzten und anschliessend verbotenen Flammschutzmittel HBCD und zum anderen an logistischen und finanziellen Herausforderungen.

Die swisspor AG entwickelte nun ein Verfahren, welches es erlaubt, die EPS- und XPS-Dämmstoffe mechanisch zu rezyklieren und dabei das HBCD zu neutralisieren. Zudem gibt es seit einiger Zeit das CreaSolv Verfahren, welches durch Auflösen des Polystyrols und anschliessendem Entfernen des Flammschutzmittel ebenfalls das Recycling von EPS-Dämmstoffen ermöglicht.

Zurzeit werden jedoch erst Dämmstoffabfälle ohne HBCD, vor allem Abschnitte beim Neubau oder Produktionsabfälle stofflich verwertet. Das Recycling der Dämmstoffabfälle aus dem Rückbau (post-consumption) ist mit verschiedensten Hürden verbunden, vor allem finanzieller Art. Verschiedene Massnahmen können dazu führen, die Recycling-Quote zu erhöhen und diese Rohstoffe als Sekundärmaterial im Kreislauf zu behalten. Eine behördliche Vorgabe zur stofflichen Verwertung von EPS- und XPS-Dämmplatten könnte eine solche Massnahmen sein.

Unser Auftrag

Im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) ermitteln wir in Zusammenarbeite mit BSS Volkswirtschaftliche Beratung AG die Auswirkungen auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft einer solchen Vorgabe. Dies geschieht im Rahmen einer Studie nach dem Leitfaden der «Volkswirtschaftliche Beurteilung von Umweltmassnahmen» (VOBU).  

In einem ersten Schritt wird die Massnahme möglichst konkret definiert. In Zusammenarbeit mit Akteur:innen aus der Industrie und der Verwaltung wird dazu eruiert, wie eine Vorgabe zur stofflichen Verwertung umgesetzt werden könnte.

Mit dem erstellten Massnahmendesign kann das Wirkungsmodell aufgebaut werden. Basierend auf diesem Modell werden die Auswirkungen mit unterschiedlichen Methoden analysiert und bewertet. Auch hier wird der Kontakt mit der Industrie und den Behörden aufrechterhalten.

Zum Abschluss werden die Auswirkungen in einem Schlussbericht synthetisiert und Vorgehensvorschläge erarbeitet.

Ansprechperson

Dr. Maja Wiprächtiger (maja.wipraechtiger@realcycle.ch, +41 44 537 82 81)

Auftraggeberin

Bundesamt für Umwelt

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