Mit der Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) setzt die EU einen zentralen Baustein ihrer Nachhaltigkeits- und Kreislaufwirtschaftsstrategie um. Neben neuen materiellen und ökologischen Anforderungen etabliert die Verordnung erstmals einen umfassenden und verbindlichen Rahmen für die Konformitätsbewertung von Verpackungen. Ab dem 12. August 2026 gilt die PPWR in der EU – was bedeutet dies für Schweizer Firmen?
Betroffen sind Sie, wenn Sie:
- Verpackungen oder Verpackungsmaterialien herstellen, welche von Firmen im europäischen Markt eingesetzt werden
- Verpackte Produkte in die EU exportieren
In unserem kostenlosen Webinar erläutern wir, welche Verpflichtungen damit ab August 2026 gelten und wo noch etwas mehr Zeit bleibt. Insbesondere gehen wir auf folgende Fragen ein:
- Welche Daten müssen in welcher Form zur Verfügung gestellt werden?
- Welche Rahmenbedingungen müssen Verpackungen erfüllen, um konform zu sein z.B. hinsichtlich Schadstoffe, Recyclingfähigkeit, Grössenminimierungen?
- Welche weiteren Pflichten gibt es neben der Konformitätserklärung?
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Die Konformitätserklärung
Im Rahmen der Konformitätsbewertung erklärt der Erzeuger einer Verpackung in eigener Verantwortung, dass die Verpackung sämtliche einschlägigen Anforderungen der PPWR erfüllt. Dazu zählen unter anderem Anforderungen an enthaltene Stoffe, Design for Recycling (DfR), Recyclingfähigkeit, Rezyklateinsatz, Kompostierbarkeit, Grössen- und Gewichtsminimierung, Wiederverwendbarkeit sowie die korrekte Kennzeichnung. Die entsprechende Konformitätserklärung ist mindestens fünf Jahre aufzubewahren, bei wiederverwendbaren Verpackungen zehn Jahre.
Ab 12. August 2026 ist der Nachweis der Konformität Voraussetzung für das Inverkehrbringen. Grundlage bilden technische Dokumentationen, definierte Bewertungsverfahren und eine formale Konformitätserklärung gemäss PPWREin zentrales Element ist die Bereitstellung belastbarer Informationen entlang der gesamten Lieferkette. Während die Hauptadressaten der PPWR die Verpackungshersteller sind (mit erweiterter Herstellerverantwortung), sind die Erzeuger insbesondere für die technische Dokumentation der Verpackungen verantwortlich.
Schadstoffe im Fokus
Besondere Bedeutung ab sofort haben die stofflichen Anforderungen: Verpackungen sind so zu konzipieren und herzustellen, dass das Vorhandensein und die Konzentration besorgniserregender Stoffe über den gesamten Lebenszyklus hinweg – einschliesslich Emissionen, Sekundärrohstoffen und Mikroplastik – auf ein Minimum reduziert werden. Die PPWR definiert spezifische Grenzwerte, unter anderem für Schwermetalle sowie für PFAS in Verpackungen mit Lebensmittelkontakt (neu geltend ab 12.8.2026). Damit stehen heute vor allem produktsicherheitsrechtliche Aspekte im Fokus, künftig kommen jedoch vermehrt umfangreiche Nachhaltigkeits- und Zirkularitätskriterien hinzu.
Grosser Handlungsbedarf
Für Unternehmen ergibt sich daraus ein konkreter und kurzfristig relevanter Handlungsbedarf. Prozesse zur Produktentwicklung, Prüfung und Dokumentation müssen überprüft und angepasst werden. Stoffscreenings über alle Verpackungskomponenten hinweg – einschliesslich Druckfarben, Klebstoffen und Barrieren – sollten etabliert werden. PFAS- und Schwermetallprüfungen sind einzuplanen, sofern keine belastbaren Daten vorliegen. Gleichzeitig gilt es, Lieferantenerklärungen zu standardisieren und technische Nachweise systematisch anzufordern und zu dokumentieren, um die Anforderungen gemäss Anhang VII der PPWR erfüllen zu können.
Klare Verantwortlichkeiten, frühzeitige Klärung der Datenanforderungen sowie ausreichende Zeitpuffer für Bewertungsverfahren sind entscheidend. Unternehmen, die erst kurz vor Fristbeginn reagieren, riskieren Verzögerungen bei der Marktzulassung. Der regulatorische Rahmen der PPWR wird in den kommenden Monaten und Jahren weiter konkretisiert, insbesondere durch Durchführungsrechtsakte und Leitlinien. So erwarten wir im Frühling die Publikation der neuen CEN-Norm zur Recyclingfähigkeit für Kunststoffe und im Frühsommer die technische Spezifikation zur Recyclingfähigkeit aller anderen Packstoffe.
Wie wir Sie unterstützen können
Ob Hersteller oder Erzeuger – wir unterstützen Sie dabei, Ihre Verpackungen PPWR-konform zu gestalten und die erforderlichen Dokumentationen zu erstellen. Wir prüfen Ihre Verpackungen auf Recyclingfähigkeit, beraten Sie beim Design for Recycling, dem Einsatz von Rezyklaten und unterstützen Sie beim Einholen der benötigten Nachweise der Schadstofffreiheit.
Dabei arbeiten wir sowohl mit einzelnen Verpackungen als auch mit gesamten Produktportfolios. Für eine effiziente Datenverwaltung und langfristige Aufbewahrung setzen wir das Packaging Cockpit ein, das eng an den Anforderungen der PPWR ausgerichtet ist und neben Recyclingfähigkeit und Ökobilanz auch Konformitätserklärungen und weitere relevante Eigenschaften abbildet. Zudem verfügen wir über umfassendes Know-how beim Einsatz von Rezyklaten, um den Kreislaufschluss vollständig zu unterstützen.
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch – wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Verpackungen rechtssicher und zukunftsfähig gestalten.